Formulare für Mieter

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Interessenten-Bogen

Häufige Fragen zur Selbstauskunft

Nach dem Grundsatz der Datenminimierung aus Art. 5 DS-GVO löschen wir Ihre Daten, wenn der Zweck der Verarbeitung erfüllt ist. Das heißt, wenn Sie die Immobilie nicht kaufen oder mieten, werden Ihre bei uns hinterlegten Daten innerhalb weniger Tage gelöscht.

Es sei denn, Sie haben uns Ihr Einverständnis erteilt weiter in Kontakt zu bleiben. Zum Beispiel um Ihnen weitere interessante Immobilienangebote zu schicken oder wenn Sie einen Newsletter von uns abonniert haben.

Wenn Sie eine Immobilie durch uns anmieten oder kaufen gelten die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.

Sie können uns die Selbstauskunft gerne schon vor dem Besichtigungstermin online oder per E-Mail schicken. Es reicht aber, wenn Sie die Selbstauskunft bei der Besichtigung mitbringen.

Ja, Ihre Daten werden verschlüsselt übermittelt. Wir tun viel für die Sicherheit unserer Webseite. Aber das Internet ist nie zu 100% sicher.

Wenn Sie sich unsicher sind, können Sie das Formular ausdrucken und bei der Besichtigung mitbringen.

Ja, wir überprüfen die Bonität von Miet- und Kaufinteressenten. Allerdings erst dann, wenn eine verbindliche Zusage der Interessenten vorliegt.

Da Betrugsfälle leider nicht anders ausgeschlossen werden können, überprüfen wir routinemäßig auch dann, wenn uns bereits eine SCHUFA-Selbstauskunft vorgelegt wurde.

Das Einverständnis zur Bonitätsprüfung erfolgt durch die Unterschrift des jeweiligen Antragsformulares.

Hinweis: Eigentümer erfahren nur, ob die Bonitätsprüfung „positiv“ oder „negativ“ ausfiel, aber keine Einzelheiten.

Wir nutzen zur Bonitätsauskunft folgende Wirtschaftsauskunfteien: