

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage des Maklervertrages geworden.
Der Kunde hat die Einbeziehung dieser AGB in den Maklervertrag anerkannt und bestätigt, dass ihm ein Exemplar dieser AGB übergeben wurde oder er auf die Möglichkeit hingewiesen wurde, diese AGB hier über das Internet unter www.stephan-immobilien.info/ einzusehen.
§1 Provisionsvereinbarung
Die Firma Stephan Immobilien vermittelt die Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen (z. B. Kauf- und Mietverträge) über bebaute und unbebaute Liegenschaften, insbesondere Wohngebäude, bebaute und unbebaute Grundstücke und Flächen, Wohnungen, Häuser usw.
Verkauf
Sofern in unserem schriftlichen Angebot kein abweichender Provisionssatz und/oder kein anderer zur Provisionszahlung Verpflichteter angegeben ist, gelten folgende Regelungen:
a) An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz, der nicht unter § 656c bzw. § 656d BGB fällt
Bei An- und/oder Verkauf von Haus- und Grundbesitz, bei dem es sich nicht um die Vermittlung eines Kaufvertrages über Wohnungen oder Einfamilienhäuser handelt, bei denen der Käufer Verbraucher ist, zahlt der Käufer an uns eine Provision in Höhe von 7,14 % einschließlich Mehrwertsteuer, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeter Leistungen, insbesondere Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.
b) An- und Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern, bei denen der Käufer Verbraucher ist
Bei An- und/oder Verkauf eines Einfamilienhauses oder einer Wohnung an einen Verbraucher, verpflichten sich sowohl Verkäufer als auch Käufer an uns eine Provision in Höhe von 3,57% einschließlich Mehrwertsteuer, berechnet von der Summe aller vertraglich geschuldeten Leistungen (insbesondere Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.) zu zahlen. Es ist auch möglich als Verkaufender eine reine Innenprovision in Höhe von 7,14 % einschließlich Mehrwertsteuer zu übernehmen.
Vermietung
Im Falle des Nachweises der Möglichkeit zum Abschluss eines Mietvertrages verpflichtet sich der Auftraggeber/Besteller, – sofern nichts anderen vereinbart ist – eine Provision in Höhe von 2,38 Monatsmieten (inkl. MwSt.) zu zahlen. Durch die Neufassung des WoVermG wird üblicherweise der Vermieter der Auftraggeber der Firma Stephan Immobilien sein.
Sollte es in Ausnahmefällen zum Abschluss eines Suchauftrages in Textform mit dem Mieter als Auftraggeber der Firma Stephan Immobilien kommen und der Auftrag des Vermieters zur Vermietung einer Wohnung danach von Stephan Immobilien eingeholt werden, beträgt die Provision des Mieters 2,38 Monatsmieten (inkl. MwSt.).
§2 Fälligkeit der Provision
Die Provision wird mit Abschluss des vermittelten Vertrages fällig und zahlbar, auch wenn zu diesem Zeitpunkt die Rechnung noch nicht gestellt sein sollte. Die Stellung der Rechnung ist keine Fälligkeitsvoraussetzung. Der Kunde kommt mit der Zahlung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung den Honoraranspruch ausgleicht.
§3 Eigentümerangaben
Alle unterbreiteten Angebote der Firma Stephan Immobilien sind unverbindlich und freibleibend. Sämtliche Angaben zu den zu vermittelnden Objekten basieren auf Angaben von Dritten. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben übernimmt die Firma Stephan Immobilien keine Gewähr oder Haftung. Die Firma Stephan Immobilien ist nicht verpflichtet, die Angaben, die sie von Dritten erhält, zu überprüfen. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung.
Irrtum, Zwischenverkauf bzw. -vermietung bleiben vorbehalten.
§4 Weitergabeverbot
Die durch die Firma Stephan Immobilien übermittelten Daten und Angebote sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt, diese sind von ihm vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe – auch auszugsweise – an Dritte ist nur nach vorheriger Genehmigung durch die Firma Stephan Immobilien gestattet. Die Firma Stephan Immobilien verpflichtet sich, sämtliche Daten, die sie im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit erhält, insbesondere die persönlichen Daten der Kunden, vertraulich zu behandeln.
Die Firma Stephan Immobilien weist darauf hin, dass sämtliche Daten in der Datenverarbeitung gespeichert und aufbewahrt bleiben.
Verstößt ein Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.
§5 Ersatz- und Folgegeschäfte
Der Firma Stephan Immobilien steht die vereinbarte Provision auch zu, wenn ein wirtschaftlich gleichwertiges, gleichartiges oder ähnliches Geschäft zustande kommt (z.B. Kauf anstatt Miete oder Miete anstatt Kauf oder Erbpacht anstatt Kauf usw.). Dies gilt insbesondere auch dann, wenn ein entsprechender Vertrag erst zu einem späteren Zeitpunkt zustande kommen soll. Um die Provisionspflicht bei Ersatzgeschäften auszulösen, ist es nicht erforderlich, dass das provisionspflichtige Geschäft mit dem ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich gleichwertig im Sinne der von der Rechtssprechung zum Begriff der wirtschaftlichen Identität entwickelten Voraussetzungen sein muss.
§6 Haftung für Dienstleistungen Dritter
Eine Haftung für die Leistungen Dritter wird nicht übernommen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Firma Stephan Immobilien – ohne rechtliche Verpflichtung – Verträge zwischen Ihren Kunden und Drittfirmen vermittelt, z. B. Bauverträge, Werkverträge, Finanzierungsverträge usw. Für die Leistungen der empfohlenen oder vermittelten Unternehmen übernimmt die Firma Stephan Immobilien keine Haftung.
§7 Doppeltätigkeit
Die Firma Stephan Immobilien ist berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden.
§8 Informationsweitergabe
Der Kunde verpflichtet sich, alle Angaben und Daten, die zur Durchführung eines Auftrages benötigt werden, vollständig und richtig zu erteilen.Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Makler Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in behördliche Akten, insbesondere Bauakten sowie alle Informations- und Einsichtsrechte gegenüber dem WEG-Verwalter, wie sie dem Auftraggeber als Wohnungseigentümer zustehen.
§9 Mehrwertsteuer Erhebung
Die Erhebung und die Berechnung der Mehrwertsteuer erfolgt nach den jeweils gültigen Mehrwertsteuersätzen gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Ändert sich der Mehrwertsteuersatz, so ändert sich insoweit auch die Höhe der Provision entsprechend.
§ 10 Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.
§ 11 Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen Stephan Immobilien beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
§ 12 Informationspflicht
Der Empfänger eines Angebots, der das angebotene Verkaufs- oder Vermietungsobjekt bereits kennt, ist ebenso wie der Verkäufer oder Vermieter, dem wir einen abschlussbereiten Interessenten benennen und dessen Abschlussbereitschaft ihm bekannt ist, verpflichtet, uns dieses unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Empfänger diese Pflicht und nimmt aus diesem Angebot weitere Leistungen unsererseits in Anspruch, hat der Auftraggeber uns im Wege des Schadensersatzes sämtliche Aufwendungen zu ersetzen, die uns dadurch entstehen, dass wir nicht über die bestehende Vorkenntnis informiert worden sind.
§ 13 Geldwäschegesetz
Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine Geldwäscheprüfung durchzuführen. Unsere Auftraggeber verpflichten sich, uns die nach den gesetzlichen Vorgaben erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Geldwäscheprüfung zur Verfügung zu stellen und Änderungen unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
§ 14 Gerichtsstand
Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart.
§ 15 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.